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Argentinien | Anleihen

Gleich und Ungleich

Die amerikanische Justiz hat im Zusammenspiel mit US-Geierfonds die argentinische Regierung in eine ausweglose Lage gebracht. Diese konnte nach dem Urteil des US-Bundesgerichts tun was sie wollte, der Default war unvermeidlich.
Argentinien erleidet aufgrund einer ausweglosen rechtlichen Situation den zweiten Default in etwas mehr als einem Jahrzehnt. Das Land hat die spätestens per Ende Juli fälligen Kupon-Zahlungen auf die restrukturierten Anleihen nicht geleistet. Der Grund: Die beim Zahlungsagenten, der Bank of New York Mellon, hinterlegten Mittel blieben von der US-Justiz blockiert. Die diesbezüglichen CDS wurden für fällig erklärt. Dieser Default ist Folge der US-Rechtsprechung. Sie hat die per Schuldenschnitt in der Umschuldung um 70% gekürzten Ansprüche aus den restrukturierten Anleihen mit den – ganz überwiegend von US-Fonds gehaltenen – verbliebenen Altanleihen gleichgestellt. Damit hat sie für Argentinien ein Dilemma geschaffen. Zu den Konditionen der von 93% der überwiegend nichtamerikanischen Anleger akzeptierten Umschuldung gehört die Zusicherung, dass keinem Halter von Alt-Anleihen im Nachhinein bessere Konditionen als bei der bisherigen Restrukturierung geboten werden. Erste Investorengruppen hatten bereits klar gestellt, dass sie keinerlei Benachteiligung gegenüber den US-Fonds (Geierfonds) – hinnehmen würden. Konsequenz: Sollte die argentinische Regierung dem Urteil entsprechend zahlen, folgt zwangsläufig der Staatsbankrott. Denn dann leben die mit dem Schuldenschnitt untergegangenen Altschulden in vollem Umfang auf. Die argentinische Regierung steuerte daher direkt in den ohnehin unvermeidlichen Default, ohne noch Geld an die Geierfonds zu verschwenden. Im Hintergrund steht ein zweites Dilemma. Es handelt sich um den Gegensatz zwischen rechtlicher Form der Anleihen und ihrer wirtschaftlichen Bewertung. Rechtlich sind Staatsanleihen feste Zahlungsversprechen, die als „sicher“ gelten. Tatsächlich aber erhalten die Investoren eine Prämie für die Übernahme des Ausfallrisikos. Die Prämien liefern bei korrekter Portfoliokonstruktion auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeiten und deren Korrelationen einen vom Markt bestimmten Durchschnittsertrag für die Risikoübernahme. Dieser ist vergleichbar mit den Prämien am Options- oder am Versicherungsmarkt. So betrachtet gleicht die Strategie der Geierfonds einem ziemlich dreisten Betrug: Sie kassieren die Risikoprämien, lehnen aber jede Übernahme der Schäden ab, wenn das abgegoltene Risiko eintritt. Diese von der US-Justiz sanktionierte Strategie ist möglich, weil es für Staaten – anders als für Firmen – kein Insolvenzverfahren gibt, in dem Altschulden definitiv untergehen.

Fazit: Die US-Justiz hat hier mit ihrer grundsätzlichen Missachtung der Rechte von Nichtamerikanern – das ist vor allem die große Anlegermehrheit mit restrukturierten Anleihen – ein weiteres Stück Glaubwürdigkeit verloren. Nach US-Recht aufgelegte oder von US-Banken emittierte Papiere sollten möglichst gemieden werden.

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