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Handelsabkommen TTIP

Klagen sind vorprogrammiert

Bei TTIP raufen sich Industrie und NGOs wie die Kesselflicker. Doch nicht jeder Kompromiss ist möglich, wenn das Abkommen Bestand haben soll. 
Das geplante umstrittene Handelsabkommen TTIP kann nicht frei verhandelt werden. Es muss am Ende mit dem Recht der World Trade Organisation (WTO) kompatibel sein. Damit ein bilaterales Handelsabkommen Bestand hat und nicht Klagen provoziert, etwa durch China, müssen alle Handelssektoren und etwa 90% des gesamten Handelsvolumens erfasst sein. Kommt TTIP als Gegengewicht zu China nicht, würden USA und EU auch im Bereich der Normung die Führungsrolle verlieren. Die Asiaten würden sie am Ende mit ihren Normen überholen, so die Befürchtung. Und genau hier liegt der Knackpunkt. Länder wie China und Indien warten nur darauf, dass das Abkommen Gründe für Klagen bietet. Sie hätten letztlich die geltenden Standards für den 800 Millionen-Menschen-Markt dies- und jenseits des Atlantiks zu schlucken, wenn TTIP zustande kommt.

Fazit: Wann angesichts dieser breiten Gemengelage Unterschriften unter ein TTIP-Abkommen gesetzt werden, steht in den Sternen. Und selbst nach der Ratifizierung könnte das Konstrukt in (großen) Teilen auf tönernen Füßen stehen.

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