Argentinien will die restrukturierten Anleihen jetzt in Papiere nach argentinischem Recht tauschen. So will das Land die Blockade seines Kapitaldienstes durch die US-Justiz umgehen. Die Zahlungen sollen über Konten der Zentralbank in Buenos Aires abgewickelt werden. Damit wären sie außerhalb des Zugriffs durch die US-Justiz. Argentinien könnte also die aus Sicht der Regierung bestehenden Verpflichtungen (umgeschuldete Anleihen) störungsfrei bedienen. Das ist eine glaubwürdige Absichtserklärung. Die Regierung hat sich bereits mit anderen wichtigen Gläubigern (Pariser Club, IWF, Weltbank) geeinigt. Das wäre alles bei einem neuerlichen Default verloren. Der Tausch kostet die Anleger allerdings den Schutz durch das US-Recht. Im aktuellen Fall erwies sich dieser aber für Nicht-Amerikaner als eher fragwürdig. Die US-Justiz pflegt Ansprüche von Nicht-Amerikanern generell gegenüber US-Interessen zu vernachlässigen. Der angebotene Tausch ist das kleinere Übel. Es eröffnet wenigstens die Aussicht auf Rückflüsse.
Fazit: Die umgeschuldeten Anleihen sollten auf keinen Fall zum aktuellen Kurs verkauft werden! Die Altanleihen sind dagegen ein klarer Verkauf, weil die argentinische Regierung klar gemacht hat, dass sie keinesfalls bessere Konditionen bieten wird als bei den bisherigen Umschuldungen.