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EU | Geldwäsche

Obergrenzen für Barzahlung

Derzeit ruft die EU-Kommission bei den einzelnen Mitgliedsländern die geltenden und geplanten Bestimmungen ab. Offizielles Ziel ist es, ein einheitliches Vorgehen gegen Geldwäsche über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen.
Die EU arbeitet an einer Harmonisierung ihrer Obergrenzen für Bargeldzahlungen. Derzeit ruft die EU-Kommission bei den einzelnen Mitgliedsländern die geltenden und geplanten Bestimmungen ab. Offizielles Ziel ist es,  ein einheitliches Vorgehen gegen Geldwäsche über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen. Bisher gibt es in zehn Mitgliedsstaaten Obergrenzen für Bargeldzahlungen. Die Grenzen differieren stark (vgl. Tabelle). Noch steht nicht fest, wann die einheitlichen Obergrenzen eingeführt werden. Allerdings kann das sehr rasch gehen. Das hat die Abschaffung der 500-Euro-Note gezeigt, die nicht mehr gedruckt wird.Die deutsche Meldepflicht für Bargeldzahlungen bleibt davon unberührt. Diese liegt derzeit bei 15.000 Euro. Wird sie überschritten, muss laut Geldwäschegesetz die Identität des Kunden festgestellt werden. Diese persönlichen Angaben müssen mehrere Jahre aufbewahrt werden.

Fazit: Einigt sich die EU auf eine Harmonisierung, würde das die Einführung einer Barzahlungsgrenze in Deutschland bedeuten.


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