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Thema Vermögensteuer im Wahlkampf

SPD legt Steuer ad acta

Die Vermögensteuer wird im Wahlkampf für den Bundestag heiß diskutiert. Aber selbst die SPD hat sich jetzt davon verabschiedet. In ihrem Wahlprogramm wird sie nicht auftauchen.
Die Vermögensteuer ist auch für die kommende Legislaturperiode vom Tisch. Egal, welche Koalition nach der Bundestagswahl im September in Berlin regiert: Unternehmer können sich fest darauf einrichten, dass die Vermögenssteuer nicht kommt. Die SPD hat sich von der Idee zur Wiedereinführung der Vermögensteuer verabschiedet. Das hören wir in Berlin am Rande einer Veranstaltung für Familienunternehmen von einem hochrangigen SPD-Politiker, der gerade federführend am Wahlprogramm mitarbeitet. Demnach wird die Forderung nach einer Vermögensteuer dort nicht mehr zu finden sein. CDU und FDP wollen die Steuer ohnehin nicht. Allein die Grünen im Bund halten an der Idee fest. Die Sozialdemokraten werden ihren Steuerfokus verschieben. Statt einer Vermögenssteuer wollen die Sozialdemokraten den Spitzensteuersatz erhöhen und nochmal an die Erbschaftsteuer rangehen. Darüber hinaus ist es attraktiver, die bekannten Steuerlücken in der Umsatz-, Körperschaft- und Einkommensteuer zu schließen. Laut Hochrechnungen der OECD ist allein die Umsatzsteuerlücke in Deutschland gut 23 Mrd. Euro groß. Der politische Sinneswandel wird von Machbarkeits-Prognosen beflügelt. Einerseits gibt es Hochrechnungen, dass eine Vermögensteuer in Deutschland ca. 10 bis 20 Mrd. Euro p.a. erbringen könnte. Allerdings dürften aufgrund der Komplexität der Steuer gut 30% bis 50% dieser Summe für Erhebungskosten draufgehen. Das Volumen schmilzt somit auf ein unattraktives Maß zusammen. Andere Steuerarten lassen sich aufgrund besserer Standardisierung viel effizienter erheben. So kostet die Erhebung der Einkommensteuer ca. 1% bis 3% des Steuervolumens. Ein weiterer Bremsstein sind erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und Probleme. Zwar ist eine Vermögensteuer nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Definition eines verbindlichen und klaren Erhebungsmaßstabs (Stichworte Bemessungsgrundlage, Gleichbehandlung) ist aber völlig offen. Zudem entstehen bei einer Vermögensteuer klare Zielkonflikte zur neuen Erbschaftsteuer. Die schreibt ein Entnahmeverbot vor, wenn Unternehmer die Verschonungsregelung nutzen wollen. Eine Vermögensteuer wiederum würde eine Entnahme geradezu erzwingen.

Fazit: Das Thema Vermögensteuer wird vielleicht bis zur Bundestagswahl diskutiert. Danach verschwindet es in der Schublade.

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