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Nachholbedarf in Sachen Transparenz

Urteilsdatenbanken: Gleiches Recht für alle

Die Gerichte könnten bei der Veröffentlichung ihrer Urteile Transparenz zeigen. Doch Urteilsdatenbanken stehen nicht allen offen.
Die deutsche Justiz hat in Sachen Transparenz großen Nachholbedarf. Dabei ist die Live-Übertragung von Verhandlungen oder Urteilsverkündungen aus den Gerichtssälen der obersten Bundesgerichte nebensächlich. Wer dagegen einen Überblick über die zu einem Themenfeld ergangenen Urteile behalten will – wie etwa Journalisten – muss entweder teure Datenbanken abonnieren oder die unvollständigen und oft dem Mittelalter der Internetära entsprungenen Gerichtsdatenbanken konsultieren. Ein riesiger Zeitaufwand. Ein Witz ist, dass Richter nach eigenem Gusto Urteile veröffentlichen, die sie zuvor im Namen des Volkes gesprochen haben. „Die Frage, welche Entscheidungen für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten, obliegt der fachkundigen Einschätzung der Gerichte“, erwidert dazu das Bundesjustizministerium auf unsere Anfrage. Doch woher will ein Richter wissen, welches Urteil für wen relevant ist? Tatsächlich machen Richter Geschäfte mit ausgewählten Verlagen. Diese veröffentlichen die kommentierten Urteile dann – selbstverständlich kostenpflichtig und somit der Allgemeinheit nicht zugänglich – in ihren Datenbanken. „Die Kostenpflichtigkeit dieser Angebote erklärt sich daraus, dass die dort abrufbaren Entscheidungen in der Regel durch ausgebildete Fachkräfte detailliert aufbereitet wurden und mit weiteren Rechtsinformationen verlinkt sind“, meint dazu das BMJ. Die Angebote böten den Abonnenten deutlich mehr als den reinen Entscheidungstext. Gegen diesen Zusatzservice spricht ja nichts. Doch wer sich mit dem „Roh“-Urteil zufrieden gibt, muss dieses einsehen können. Für diese Arbeit wurden die Richter bereits bezahlt – vom Volk, in dessen Namen sie Recht sprechen. Für die Nicht-Veröffentlichung vieler Urteile werden fadenscheinige Gründe genannt. Etwa der Datenschutz oder Wettbewerbsinteressen. Wäre das so, dürfte niemand Einsicht in Urteile nehmen. Heikle Angaben sind, sofern veröffentlicht, ohnehin geschwärzt. Und wer von einem Urteil weiß, kann es sich selbstverständlich – wieder gegen Entgelt – bei den Gerichten anfordern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet zwar mit seinem im Januar 2016 installierten Bürgerservice www.rechtsprechung-im-internet.de Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesgerichte kostenfrei zum Download an. Aber das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Dass deutsche Richter im Einzelfall Recht sprechen, ist kein einleuchtendes Argument. Denn in jeder Verhandlung greifen Anwälte und Richter auf bereits ergangene Urteile in ähnlich gelagerten Fällen zurück und berufen sich darauf.

Fazit: Die deutsche Justiz hat einen guten Ruf. Wenn sie den behalten will, muss sie dafür sorgen, dass ihre Rechtsprechung leicht zugänglich gemacht wird – Deutschland braucht eine kostenlose und lückenlose Urteilsdatenbank. Im Namen des Volkes.

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