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Europäische Datenschutzrichtlinie

Viele Einfallstore

Die neue Europäische Datenschutzrichtlinie gibt viel Raum für nationale Sonderwege. Die deutschen zeichnen sich schon ab.
Die neue Europäische Datenschutzverordnung bringt keine Rechtssicherheit. Im Gegenteil: Sie ist praktisch eine Aufforderung an den deutschen Gesetzgeber, so viel wie möglich zusätzlich zu regeln. 65 Öffnungsklauseln ermöglichen dies, kritisierte der Europa-Abgeordnete Axel Voss (CDU). Die deutschen Datenschützer haben ihre Position schon formuliert. Ihr Forderungskatalog würde die europäische Lösung bei Verwirklichung zum Flickenteppich werden lassen. Konkret:
  • Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, mindestens jedoch Beibehaltung der bestehenden Vorschriften

  • Beschränkungen für die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten

  • Stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden, insbesondere Schaffung von Klagebefugnissen und effektiven Sanktionen auch gegenüber Behörden

  • Schutzziele mindestens im öffentlichen Bereich wie Datensparsamkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Transparenz

  • Begrenzungen bei Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch Private

  • Beibehaltung der Verpflichtung, einen betrieblichen

  • Datenschutzbeauftragten zu bestellen

Für die Umsetzung der EU-Richtlinie hat Deutschland jetzt zwei Jahre Zeit. Damit wird die Diskussion bis in die nächste Legislaturperiode andauern.

Fazit: Wie in der EU üblich, gibt es zu viele Möglichkeiten, nationale Sonderwege zu beschreiten. Damit wird das Ziel einer einheitlichen Rechtssetzung in wesentlichen Teilen verfehlt.

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