Prüfen, wer unterhaltsberechtigt ist
Wer anderen Personen Unterhalt zahlt, kann die Kosten dafür in einem hohen Umfang steuerlich geltend machen. Sie sollten aber vorher auf jeden Fall genau prüfen, ob die Personen auch unterhaltsberechtigt sind. Andernfalls bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Bei der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen gibt es Ausnahmen. Darum können nicht alle Unterhaltszahlungen bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Das geht nur dann, wenn