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EU-Taxonomie bietet Anlegern keinen Mehrwert

Rasante Vermehrung nachhaltiger Geldanlagen

Symbolbild nachhaltiges Investieren. © malp / stock.adobe.com
Mit der EU-Taxonomie wurde erstmals ein verbindlicher Mindeststandard für nachhaltige Investments geschaffen. Doch es ist verwunderlich, wie viel auf einmal als nachhaltig gilt. Das stellt Anleger vor Probleme.

Auch im zweiten Quartal setzt sich die Vermehrung nachhaltiger Geldanlagen (nach EU-Definition) rasant fort. Gemäß Erhebungen von Morningstar, sind über 50% des in der EU investierten Fondsvermögens nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie. So wurden im zweiten Quartal 183 neue nachhaltige Fonds im Sinne der Taxonomie neu aufgelegt. Hinzukommen knapp 700 Fonds, die von Artikel 6 („nicht nachhaltig“) in Artikel 8 („nachhaltig“) gewandert sind.

Optimisten könnten mutmaßen, dass die „nachhaltige Fondsvermehrung“ ein Beweis für die grüne Steuerungskraft der Taxonomie ist. Doch das ist nicht der Fall, wie auch Morningstar selbst die Erhebung kommentiert. Es sei vielmehr der kommerzielle Druck und die niedrigen Ansprüche der Taxonomie (Transparenz, Ausschlusskriterien), die dazu führen, dass sich Fondsgesellschaften per Selbsteinstufung ihre Produkte umlabeln.

Taxonomie verfehlt ihre Ziele

Die EU-Taxonomie bietet Anlegern daher keine sinnvolle Nachhaltigkeits-Orientierung. Damit zeigt sich nun genau das, was FUCHSBRIEFE schon vor einem dreiviertel Jahr zu Beginn der Taxonomie befürchteten (FB vom 13.12.2022). Denn die Kriterien sind so weich, dass vom Begriff „Nachhaltigkeit“ nur noch eine leere Hülle bleibt.

Fazit: Anleger, die nachhaltig entsprechend der EU-Taxonomie investieren wollen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie hier nur sehr niedrigschwellige Nachhaltigkeit präsentiert bekommen. Die Sinnhaftigkeit der Verordnung ist zweifelhaft.
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