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avesco, Bank für Sozialwirtschaft, Bank im Bistum Essen, Bankhaus Bauer | Stiftungsvermögen 2017 | Qualifikationsrunde Angebotsabgabe

Knapp vorbei, ist auch daneben

Drei Millionen Euro sind durchaus ein Wort. Wenn es für eine Bank oder einen Vermögensverwalter darum geht, diesen Betrag unter die Fittiche zu bekommen, tut man dafür schon etwas.
Im Fall der Thussi-Drexler-Stiftung geht es um das Volumen von drei Millionen Euro. Per Ausschreibung sucht die Stiftung einen Verwalter für ihr liquides Vermögen. Ihre Ziele sind die professionelle und damit stiftungsrechtskonforme Verwaltung des Stiftungsvermögens, das nachhaltige Erwirtschaften von ausreichenden (ordentlichen) Erträgen in Höhe von 50.000-100.000 EUR p.a. sowie die spekulationsfreie, das Stiftungskapital erhaltende Anlage.

Die Stiftungsverantwortlichen hatten somit eine Reihe von Anforderungen in der Ausschreibung gestellt. Die Bewerber auf das Mandat sollten folgende Punkte in ihrem schriftlichen Angebot berücksichtigen.

  • die detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der Wertpapierstruktur

  • die konkrete Benennung der Wertpapiere mit denen das Portfolio bestückt werden soll

  • die Nennung der der Anlageinstrumente, die allgemein von dem jeweiligen Anbieter für die Portfolioausgestaltung verwendet werden (sollten)

  • eine Vorschau auf die zu erwartenden Erträge

  • 15% = 450.000 EUR sollten liquide und damit sofort verfügbar bleiben. (Die Stiftung plante, den Betrag als „Kriegskasse“ vorzuhalten, um bei passender Gelegenheit Wald kaufen zu können. Dies gab sie im Anschreiben aber so nicht bekannt).

  • aufzeigen, wie Ertragserwirtschaftung und Substanzerhalt geschafft werden

  • eine Firewall beschreiben und einrichten, die dafür sorgen soll, dass das Stiftungsvermögen bei einer schweren Marktturbulenz nicht angegriffen wird

  • die Beschreibung des Risikomanagements

  • ein Beispiel für ein jährliches Reporting

  • die Basisgebühr angeben; gewünscht war eine erfolgsabhängige Komponente auf Basis des kumulierten Ertrages mit einer Highwatermark, das heißt: die Performancefee sollte erst dann greifen, wenn jeweils der bereits zuvor erreichte Vermögenshöchststand überschritten wird

  • Alternativ bat die Stiftung um die Nennung einer Pauschalgebühr (all-in-fee)

Die Satzung konnte auf Anforderung abgerufen werden.

Der Stiftung war es wichtig, dass diese Punkte vollständig angesprochen und bearbeitet wurden. Wo dies nicht oder nur unzureichend geschah, war der Weg in die weitere Auswertung und tiefergehende Analyse der eingereichten Unterlagen versperrt.

Immerhin 21 Häuser, mehr als dein Drittel derjenigen, die sich auf das Anschreiben der Stiftung zurückmeldeten (insgesamt 59), kamen den Wünschen der Ausschreibung nicht hinreichend nach. Fünf Anbieter sendeten ein Anschreiben, aber keinen vollwertigen Vorschlag gemäß Ausschreibung. Bei 16 Häusern genügten die Anlagevorschläge nicht den formalen Anforderungen, weil einzelne Punkte schlicht ausgespart oder bestenfalls rudimentär angesprochen wurden. Häufig wurde übersehen, dass die Ausschüttungen nur aus den ordentlichen Erträgen wie Zinsen und Dividenden zu erwirtschaften sind. Wenn diese Aufgliederung fehlte, schloss sich aus formalen Gründen die Tür. Denn dies ist notwendiger Standard bei Stiftungsausschreibungen – und zudem ein recht verlässlicher Indikator, ob ein Anbieter sich überhaupt mit Stiftungen gut genug auskennt. 

avesco Financial Services AG: Mohrenstr. 34 10117 Berlin; www.avesco.de

Die avesco Financial Services AG, ein Family Office aus Berlin, äußert sich in einem Brief sehr ausführlich zurück. Der Inhalt des Schreibens dreht sich um die unbedingte Notwendigkeit und den Nutzen einer professionellen Anlagerichtlinie, die aus Sicht des Stiftungsmanagers erstellt werden müsste, bevor ein Anlagevorschlag unterbreitet werden kann.

Bank für Sozialwirtschaft AG: Wörthstraße 15-17 50668 Köln; www.sozialbank.de

Die Bank für Sozialwirtschaft AG scheitert an der „Hürde“, eine brauchbare Differenzierung von ordentlichen und außerordentlichen Erträgen vorzunehmen. Sie sendet nur allgemeine Informationen und eine Kurzpräsentation.

Nicht immer ist ein Anlagevorschlag oder Angebot drin, wo dies (sinngemäß) draufsteht. Viele Häuser scheitern an der „Hürde“, eine brauchbare Differenzierung von ordentlichen und außerordentlichen Erträgen vorzunehmen.

Wir gehen hier nur beispielhaft und punktuell auf diese 21 – immerhin mehr als ein Drittel derjenigen, die sich auf die Ausschreibung zurückgemeldet hatten, ein.

Bank im Bistum Essen eG: Gildehofstraße 2; 45127 Essen; www.bibessen.de

Auch die Bank im Bistum Essen sendet nur allgemeine Informationen und eine Kurzpräsentation.

Bankhaus Bauer: Lautenschlagerstr. 2; 70173 Stuttgart; www.bankhausbauer.de

Freundlich und umfangreich äußert sich das Bankhaus Bauer in einem Brief auf die Ausschreibung zurück und geht darin auf einzelne durchaus konkret ein. So will es mit Hilfe einer Optimierungssoftware“ ein Portfolio erstellt haben, das „in der mathematischen Rückrechnung für die vergangenen 20 Jahre eine Brutto-Performance von knapp über 4% mit einem Verlustrisiko von 3,6%“ erbracht haben will. Doch bevor das Haus tiefer einsteigt, besteht es auf einem persönlichen Gespräch. Das ist legitim, aber war nicht der Wunsch der Stiftung.


 

 

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Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
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