Kunst-Handwerk für Stiftungen
Die Anlage von Stiftungsvermögen ist zu einer Kunst geworden. Kunst-Handwerk sozusagen. An sichere Renditen und laufende ordentliche Erträge allein aus zinsbringenden sicheren Anleihen ist nicht mehr zu denken. Risikolos anlegen, das gehört lange der Vergangenheit an. Hinzu kommt häufig der Wunsch nach einer nachhaltig aufgestellten Vermögensanlage.
Doch viele gemeinnützige Stiftungen sind in ihrer Anlagepolitik noch ganz der alten Welt verhaftet. Ihre Anlagerichtlinien entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen und müssen dementsprechend umgestaltet werden.
Störrische Behörden
Anders als etwa in der Schweiz ist es in Deutschland aber nicht so leicht möglich, die Aktienquote so einfach anzuheben. Denn gemeinnützige, rechtsfähige Stiftungen sind regelmäßig „auf ewig“ angelegt und müssen demgemäß Kapitalerhalt gewährleisten.
Viele Aufsichtsbehörden interpretieren diese Vorgabe statisch. Sie hindern Stiftungen geradezu daran, ihrem satzungsgemäßen Auftrag gerecht zu werden, bestehen weiter auf geringen Aktienquoten und pochen oftmals auf „realem Kapitalerhalt“. Hier den richtigen Weg zu finden, zwischen den Erfordernissen des Kapitalmarkts und zurückgebliebener Behörden, erfordert eben auch gute Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten in den zuständigen Amtsstuben.
Gewünscht sind Rat und Tat
Somit gehört nicht nur die Fähigkeit zur Renditeerwirtschaftung zum „Job“ eines kompetenten Vermögensmanagers für Stiftungen. Wenn er seine Aufgabe „state oft he art“ erfüllt, dann umsorgt er seinen Stiftungskunden mit solchem Rat, aber auch mit Tat: etwa, indem er ihn bei der schwierigen Einwerbung frischer Gelder aus Spenden oder auch von Zustiftungen unterstützt.
Die Deutsche Kinderhospizstiftung war auf der Suche nach ebensolch einem Vermögensmanager. Und hat ihn mit Hilfe der FUCHS|RICHTER PRÜFINSTANZ gefunden. Nach einer Ausschreibung, bei der 41 Anlagekonzepte eingingen, die allesamt gecheckt und bewertet wurden, kamen neun Kandidaten in die Endauswahlrunde. Sie stellten sich einer Fachjury und Vertretern des Stiftungsvorstandes stellen und standen zu ihrem Anlagekonzept jeweils 45 Minuten Rede und Antwort. Schließlich hatte die Stiftung mehrere Kandidaten, von denen sie ausgehen kann, dass sie ihr Handwerk „state oft he art“ – nach allen Regeln moderner Anlagekunst für Stiftungen – beherrschen. Wer dies ist, zeigen wir in diesem Report.
Fachbeiträge zum neuen Stiftungsrecht und Steuerreporting
Zudem lesen Sie von unserem Beirat Rupert Graf Strachwitz, Vorsitzender des Vorstandes der Maecenata Stiftung und Direktor des Maecenata Instituts, eine erste Bewertung des neugefassten Stiftungsrechts und wohin sich das Stiftungsland Deutschland entwickelt sowie einen Praxisbeitrag von Mai Nguyen zu einem Steuerreporting für Stiftungen „state of the art“.
Einen hohen Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen Ralf Vielhaber, Chefredakteur
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