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Kreuzberger Kinderstiftung schreibt Vermögensverwaltungsmandat aus

Leistungsfähig und flexibel als gemeinnützige Aktiengesellschaft

Die Kreuzberger Kinderstiftung sucht einen neuen Verwalter für ihr Vermögen. Sie ist – und das ist ungewöhnlich – in der Rechtsform einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft organisiert. Das bringt einige Besonderheiten mit sich. Die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ war damit beauftragt, die eingereichten Anlagevorschläge zu bewerten.

Gemeinnütziges Vermögen muss nicht immer Stiftungsvermögen sein. Es kann auch als gemeinnützige Aktiengesellschaft Gutes Tun. So wie im Fall der Kreuzberger Kinderstiftung, die sich für Bildungsgerechtigkeit und Jugendengagement einsetzt.

Seit ihrer Gründung 2004 durch den Rechtsanwalt und Unternehmer Peter Ackermann fördert sie Projekte, vergibt Stipendien und setzt eigene Programme um – in Berlin-Kreuzberg, Deutschland und darüber hinaus. Dabei konzentriert sie sich auf diejenigen, die vom Bildungssystem, ihren Eltern oder ihrem sozialen Umfeld nur wenig Unterstützung erhalten.

Vor 5 Jahren Gründung der gemeinnützigen Aktiengesellschaft


2014 gründete Peter Ackermann die Kreuzberger Kinderstiftung gemeinnützige Aktiengesellschaft. Nach und nach wurden die operative Arbeit von der Stiftung bürgerlichen Rechts auf die gleichnamige gAG übertragen.

75 Aktien wurden an Privatpersonen verkauft, darunter viele junge Erwachsene aus dem Stipendiatenkreis. Diese sind nun Eigentümer der gAG und können in der Hauptversammlung ihr Stimmrecht ausüben.

Folgende Überlegungen bewogen den Stifter zu diesem Schritt: Im Vergleich zur klassischen Stiftung bürgerlichen Rechts ist die gAG leistungsfähiger, denn nicht nur Zinsen, sondern das gesamte Kapital können für Stiftungszwecke verwendet werden. Außerdem ist sie flexibler. Ihre Satzung kann in der Hauptversammlung mit qualifizierter Mehrheit an neue Umstände angepasst werden. Die gAG ist besonders transparent, da die Bilanzen und alle das Unternehmen betreffenden Umstände vollumfänglich veröffentlicht werden müssen.


Mandat zur Vermögensbetreuung ausgeschrieben – FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ wertet die Anlagevorschläge aus


Im Sommer 2018 schrieb die gAG das Mandat zur Verwaltung ihres 3 Mio. Euro-Vermögens aus. Die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ war zusammen mit Quanvest in Bad Homburg gebeten worden, die fachliche Einordnung der schriftlich eingereichten Anlagevorschläge vorzunehmen. Was dabei herauskam, veröffentlichen wir ab morgen (4.3.) im Rahmen von FUCHS-PROFESSIONAL. Wen wir wann unter die Lupe nehmen, kündigen wir unter RATING NEWS im Kasten NEXT an.


 

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