Gut gebrüllt, schlecht erfüllt
Der Kunde und sein Anliegen
Die Testkunden der Private Banking Prüfinstanz sind vermögend und Multimillionäre. Aber sie bringen zunächst nur eine halbe Million zur Anlage mit. Ihr persönlicher Hintergrund ist sehr unterschiedlich. Gemein ist ihnen jedoch, dass sie für ein jüngeres Familienmitglied in der nächsten Generation mal Sohn oder Tochter, mal Nichte oder Neffe die Zukunft finanziell absichern wollen. Hier geht es zur ausführlichen Schilderung des Testfalls.Das Beratungserlebnis
Zunächst einmal erleben wir ein sehr freundliches Gegenüber. Der Mitarbeiter am Telefon, der unser Gespräch entgegen nimmt, verbindet uns sofort weiter. Der Berater macht’s kurz: Er fragt nur nach der Höhe des anzulegenden Betrages. Mit unseren 500.000 sind wir dabei. Im Anschluss an die zirka 7 minütige Unterredung kommt prompt die Terminbestätigung per Mail. Der Berater empfängt uns in den repräsentativen Räumen der EFG im Bleicherweg, nicht weit vom Südufer des Zürichsees. Wir müssen nicht lange auf ihn warten, er ist ganz pünktlich, und auch die obligatorische Frage nach dem Getränkewunsch erfolgt. Der Berater ist ein offener, geradezu herzlicher Typ, der das Gespräch sehr locker und angenehm führt. Unser Vorhaben hält er für durchdacht und umsetzbar. Er spricht über seinen Werdegang, dass er sieben Sprachen mächtig sei und präsentiert die Bank. Wir gewinnen den Eindruck, dass er gerne für seinen Brötchengeber arbeitet. Er will unternehmerisch tätig sein und nicht bestimmte Produkte unbedingt an den "Mann" bringen müssen. Dann möchte er unser familiäres Umfeld geschildert bekommen und mehr über unserem Immobilienbesitz erfahren sowie über unsere Erfahrung im Wertpapiergeschäft. Er rät uns zu einem ausgewogenen, nicht zu konservativem Anlageverhalten, um unser Ziel zu erreichen. Außerdem weist er uns auf die Möglichkeit hin, einen "Trust" zu gründen, um das deutsche Erbrecht zu umgehen. Doch so richtig steigt er nicht in die Lösungsfindung ein. Der versprochene Ideenreichtum – noch lässt er auf sich warten. Bestimmte Fragestellungen, die weiter in die "Tiefe" gehen, sollen dann auf jeden Fall vor der Kontoeröffnung geklärt werden, meint er. Tja, aber warum nicht gleich jetzt? Dafür können wir schon jetzt die Unterlagen zur Kontoeröffnung mitnehmen. Auch erfahren wir, was die Vermögensverwaltung pro Jahr kosten würde: 1,5% auf das verwaltete Vermögen.Ob sich das lohnen könnte? Da die EFG nicht m FUCHS Performance-Projekt von Dr. Jörg Richter und Verlag Fuchsbriefe teilnimmt und zeigt, wie sie das Depot eines Private Banking Kunden mit 1,5 Mio. Anlagevermögen über 5 Jahre managt, fehlt uns dafür der richtige Beleg.
Wir bekommen die Präsentation "EFG-Bank stellt sich vor", vier verschiedene "Infact-Anlagemodelle", die Allgemeine Geschäftsbedingungen und Standardkommissionen und Gebühren mit auf den Heimweg. Jedoch erreicht uns kein Protokoll und auch kein Anlagevorschlag.Fazit: So herzlich und locker das Gespräch bei der EFG Bank auch verläuft, so angenehm das Umfeld und die Atmosphäre auch sind; die bei uns geweckten Erwartungen an die Gewissenhaftigkeit, den Ideenreichtum und die Lösungskompetenz der Beratung erfüllt der Termin nicht annähernd. Der Berater bleibt doch eher an der Oberfläche, eine gründliche Evaluation unserer Ziele und Wünsche findet nicht statt. Auch für ein nachfolgendes Protokoll reicht die Energie des Beraters nicht. Vielleicht bereits eine der Kostenreduktionsmaßnahmen von CEO Joachim Strähle. Insgesamt macht die Beratung keine Lust auf mehr und unsere Qualifizierungsampel schaltet auf Rot.
Hinweis: Die erreichte Gesamtpunktezahl sowie den Vergleich mit rund 100 weiteren Anbietern lesen Sie im November in „TOPs 2016“.
Fakten: keine Angaben
EFG BANK S.A.
Bleicherweg 8, 8022 Zürich
www.efgbank.com
Hinweis: Dieses Bankenporträt beruht auf den Eindrücken aus einem individuellen Erstberatungsgespräch, das ein zuvor geschulter Testkunde durchgeführt hat. Die wiedergegebenen Eindrücke wurden während des Gesprächs oder unmittelbar danach schriftlich protokolliert. Subjektive Wahrnehmungen lassen sich nicht ausschließen. Der Testkunde hat sich zur Neutralität gegenüber dem getesteten Institut verpflichtet. Die Bewertung wurde nach einem festen Schema vorgenommen, das die Private Banking Prüfinstanz erstellt hat. Es beruht auf der jahrelangen – wissenschaftlich untermauerten – Beschäftigung mit dem Thema Beratungsqualität im Private Banking durch die Private Banking Prüfinstanz, Dr. Richter | IQF und Ralf Vielhaber | Verlag FUCHSBRIEFE.