Recht: E-Mail-Klage gilt nicht
Mit einer einfachen E-Mail können Sie keine Klage wirksam bei einem Finanzgericht einreichen. Dies entschied das Finanzgericht Köln (Urteil vom 25.1.2018, Az.10 K 2732/17). Auch ein Anhang mit einer eingescannten Unterschrift führt nicht zur Wirksamkeit. Gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesfinanzhof ist allerdings Klage eingereicht worden (Az. VI B 14/18).