Recht: Mobilfunknummer darf verweigert werden
Arbeitnehmer sind nicht grundsätzlich verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Das hat das Thüringer Landesarbeitsgericht entschieden. Das LAG hat allerdings kein Problem damit, wenn der Arbeitgeber die private Festnetznummer speichert, um einen Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst zu erreichen (Urteil vom 16.05.2018, Az. Sa 442/17, Az. 6 Sa 444/17). Die Herausgabe seiner privaten Handynummer darf ein Mitarbeiter aber ablehnen.