Riester-Guthaben nicht für Immobilienkredit nutzbar
Eine Riester-Sparerin wollte ihr Altersvorsorgekapital zur Tilgung eines Immobilienkredits nutzen, den ihr Ehemann allein aufgenommen hatte. Doch das Finanzamt lehnte ab, und der Bundesfinanzhof bestätigte: Ohne eigene Darlehensverpflichtung bleibt der Zugriff auf das Riester-Guthaben verwehrt.
Eine Riester-Sparerin wollte ihr Altersvorsorgekapital nutzen, um das Darlehen für eine gemeinsam mit ihrem Ehemann gekaufte Immobilie teilweise zu tilgen. Beide Eheleute standen im Grundbuch und bewohnten das Haus zusammen. Finanziert wurde es jedoch allein über Darlehen, die nur der Ehemann aufgenommen hatte. Die Frau selbst war keine Kreditnehmerin, hatte aber zur Ab...