Riester: Wer unberechtigt kassiert, zahlt zurück
Wer die Riester-Förderung unberechtigt in Anspruch genommen hat, muss nachträglich die erhaltenen Zulagen und ggf. bei Geltendmachung des steuerlichen Sonderausgabenabzugs die unberechtigte erhaltenen Steuervorteile zurückzahlen. Das gilt sogar dann, wenn es sich um (Riester-)Kleinbetragsrente handelt, sich der Sparer schon eine einmalige Abfindung für diese Kleinebetragsrente auszahlen hat lassen und der Riester-Vertrag schon beendet ist.
BFH: Urteil X R 35/17