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Was Anleger wissen müssen

Risiken bei ADRs beachten

Asiatische Währungen. © Nuthawut Somsuk / Getty Images / iStock
Wer in Unternehmen ausländischer Märkte investieren will, macht dies häufig via ADRs. Lange Zeit behandelten Anleger diese genauso wie Aktien. Im Ukraine-Krieg hat sich dieses Nichtwissen bei vielen Anlegern gerächt. Was es generell zu beachten gilt, zeigt der nachfolgende Beitrag.

Anleger sollten sich der Probleme von ADR-Investments bewusst sein. Die diesjährigen Vorgänge rund um die ADRs russischer Firmen wie Gazprom, Lukoil oder der Sberbank haben gezeigt, dass viele Anleger die Hinterlegungsscheine kauften, ohne sich der besonderen Risiken über das Aktienmarktrisiko hinaus, bewusst zu sein. Wie Sie sich im Fall der Russland-ADRs vor einem Totalverlust retten können, haben wir Ihnen in vorigen Ausgaben (FB vom 08.09.2022 und 10.10.2022) erläutert.

Generell gilt: ADR (American Depositary Receipts) sind „von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine, für die Originalaktien verwahrt werden.“ (Definition Deutsche Börse) Sie werden gern von Anlegern angesteuert, die in Märkte mit beschränktem Zugang (z.B. China, Indien, Lateinamerika, Afrika, Russland) investieren wollen. Neben ADRs finden Anleger auch GDRs (Global Depository Receipts) – technisch identisch, werden diese Scheine aber nicht aus den USA, sondern einem anderen Staat begeben.

Folgende Risiken gilt es bei ADR zu beachten:

  • Emittentenrisiko: ADRs sind technisch gesehen ein Zertifikat. Geht die emittierende Bank oder Börse pleite, sind die ADRs wertlos.
  • ADRs sind keine Sachwerte wie Aktien, sondern ein Zertifikat und damit ein Finanzprodukt. Der Emittent kann die ADRs daher auch auflösen und damit einen Zwangsverkauf auslösen.
  • Politische Risiken: ADRs lauten oftmals auf Titel ausländischer schwer zu investierender Märkte. Damit sind vielfach erhöhte politische Risiken verbunden.
  • Aktienmarktrisiko: ADRs replizieren den Kurs der dahinterliegenden Aktien. Fallen die Aktien (z.B. durch Insolvenz), fallen auch die ADRs.

Für gewöhnlich ist der Umtausch von ADRs in die entsprechenden Aktien simpel. Ein Anleger gibt seinen Broker den Auftrag die Aktien umzuwandeln. Der Broker wiederum wendet sich an die europäische Hinterlegungsstelle Clearstream. Clearstream gibt die Informationen an die ausländische Hinterlegungsstelle, die im jeweiligen Land für den Anleger ein Konto eröffnet und die Aktien darin überträgt. Dadurch, dass der Handel mit den hinterlegten Originalaktien im Fall von Sanktionen (aktuell Russland) u.U. nicht möglich ist, fällt auch ihr Wert nahezu auf null. Wird das jeweilige ADR-Programm aufgelöst, steht der Anleger vor einem Totalverlust.

Fazit: ADRs und GDRs werden von vielen Anlegern sträflich als aktiengleich angesehen. Wollen Sie in solche Finanzprodukte investieren, beachten Sie unbedingt die zusätzlichen Risiken!
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