Risse sind hinzunehmen
Risse in den Wänden eines 45 Jahre alten Haus sind üblich und stellen keinen Mangel dar. Der Käufer eines solchen Hauses kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Urteil: LG Coburg vom 25.3.2019, Az.: 14 O 271/17
Risse in den Wänden eines 45 Jahre alten Haus sind üblich und stellen keinen Mangel dar. Der Käufer eines solchen Hauses kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Urteil: LG Coburg vom 25.3.2019, Az.: 14 O 271/17
Stand: 11.08.2017 19:01
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