Rückabwicklung: Das Brutto - Entgelt muss zurück
weiter das Entgelt gezahlt. Die Fehlbuchung wurde schließlich entdeckt und dass zu viel geflossene Geld zurückverlangt. Allerdings weigerte sich die ehemalige Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ans Finanzamt weitergeleiteten Steuern und den Solidaritätszuschlag zu übernehmen.
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Arbeitnehmer dürfen das Gehalt nicht behalten, dass der Arbeitgeber irrtümlich zu viel ausgezahlt hat. Auch die Steuern und der Solidaritätszuschlag sind zurückzuzahlen, die der Mitarbeiter an das Finanzamt abgeführt hat. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg. Die Personalabteilung hatte die Kündigung einer Mitarbeiterin nicht mitbekommen und fleißig weiter das Entgelt gezahlt.
Urteil: LAG Baden-Württemberg vom 21.1.2019, Az.: 1 Sa 6/18