Rückerstattung ist keine Einnahme
Da ging das Geschäft nicht auf wie erhofft: Ein Investor legte sein Geld in einem geschlossenen Immobilienfonds an, der nicht so rentierte, wie im Prospekt in Aussicht gestellt. Er verlangte seine Einlagen zurück. Das Finanzamt schaut genau hin - es kam zum Streit.
Zurückerstattete Einlagen sind keine zu versteuernden Einnahmen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil.