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Schlechter Rückgabezustand: Darf der Vermieter Geld verlangen?

Rückgabe: Nach 14 Jahren „normale Abnutzung“

Bei Rückgabe der Wohnung stellt sich oft die Frage, welche Abnutzung des Bodens entschädigungslos hinzunehmen ist. Das Landgericht (LG) Wiesbaden musste jetzt klären, was übliche Abnutzungsmerkmale sind.

Nach 14 Jahren Wohnungsnutzung handelt es sich bei Einkerbungen im Laminat und Flecken auf dem Teppich um gewöhnliche Verschleißerscheinungen. Der verlegte Laminatboden sei einfacher Qualität; Einkerbungen seien nach dieser Mietdauer normal. Für den Teppich: hier setzten die Richter eine Lebensdauer von zehn Jahren an. Laut Landgericht (LG) Wiesbaden ist die Abnutzung des Bodens entschädigungslos hinzunehmen.

Urteil vom 28.5.2019, Az.: 3 S 31/19

 

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