Rückgabe: Nach 14 Jahren „normale Abnutzung“
Nach 14 Jahren Wohnungsnutzung handelt es sich bei Einkerbungen im Laminat und Flecken auf dem Teppich um gewöhnliche Verschleißerscheinungen. Der verlegte Laminatboden sei einfacher Qualität; Einkerbungen seien nach dieser Mietdauer normal. Für den Teppich: hier setzten die Richter eine Lebensdauer von zehn Jahren an. Laut Landgericht (LG) Wiesbaden ist die Abnutzung des Bodens entschädigungslos hinzunehmen.
Urteil vom 28.5.2019, Az.: 3 S 31/19