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Compliance: Russland setzt auf verschleierte Beschaffungsnetzwerke

Russland-Sanktionen: Unternehmen auf dünnem Eis

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Russland-Sanktionen strikt einzuhalten, um nicht in illegale Handelspraktiken verwickelt zu werden. Das Problem ist, dass Russland auf Beschaffungsnetzwerke nutzt und verschleiert. Besonders gefragt sind derzeit CNC-Fräsen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie warnt vor jeglichen Lieferungen.

Unternehmen müssen verstärkt darauf achten, bei der Einhaltung von Russland-Sanktionen nicht aufs Glatteis geführt zu werden. Hintergrund: Russland setzt auf international agierende Beschaffungsnetzwerke und Verschleierung, um sich mit westlichen Produkten zu versorgen. 

Ministerium warnt Unternehmen

Ein Beispiel sind Fräs- und Drehmaschinen. Die russischen Beschaffer suchen solche CNC-Fräsen, weil sie für die Präzisionsfertigung entscheidend sind (auch für Waffen und Munition). Die in Russland vorhandenen CNC-Werkzeugmaschinen sind konstant ausgelastet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) warnt (potenzielle) Lieferanten ausdrücklich. Lieferungen solcher Maschinen  (oder auch wesentlicher Bestandteile) nach Russland sind seit 2022 verboten. Das gilt für unmittelbare und mittelbare Lieferungen (Dreiecks- oder Kettengeschäfte). Zudem betrifft die Regelung neue und gebrauchte Maschinen. 

Unternehmen sollten genau prüfen, mit wem sie Geschäft machen 

Hersteller sollten ihre Compliance- und Due-Diligence-Prüfungen regelmäßig prüfen und wenn nötig neu ausrichten. Denn wer gegen die Regeln verstößt oder sie grob fahrlässig missachtet, muss mit empfindlichen Strafen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. 

Die von der EU-Kommission veröffentlichte Incoterms-Regel ändert daran nichts. Sie überträgt die meisten Verantwortlichkeiten für den Transport und die Lieferung der Sendung vom Zeitpunkt der Abholung der Waren innerhalb der EU zwar auf den Importeur/Käufer. Die Klausel entbindet den Ausführer aber nicht von seinen in den Embargo-Verordnungen festgeschriebenen Verpflichtungen. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass bestimmte Waren nicht an verbotenen Bestimmungsorten wie Russland oder Belarus landen.

Fazit: Alle Wirtschaftsbeteiligte aus der EU sind rechtlich haftbar, unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig gegen Sanktionen verstoßen. Freiwillige Selbstanzeige ist allenfalls ein mildernder Faktor. Unternehmen aller Branchen sollten auf der Hut sein.

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