Sanierung: Hausverwalter tragen das Risiko
Wird ein Sanierungsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht oder unvollständig umgesetzt und entsteht dadurch einem Eigentümer ein Schaden, so haften dafür nicht die Eigentümergemeinschaft. Vielmehr kann der Verwalter schadensersatzpflichtig sein. Der Verwalter haftet immer dann, wenn er bei der Betreuung der ihm übertragenen Immobilie pflichtwidrig handelt.Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Urteil vom 16.11.2018, Az.: V ZR 171/17