Schadensersatz bei Überlänge von Gerichtsverfahren
Läuft ein Verfahren schon länger und erkrankt der zuständige Richter längerfristig, darf die Sache deswegen nicht liegen bleiben. Der zuständige Vertreter muss dann einspringen oder notfalls der Senatsvorsitzende die Sache selbst übernehmen. So urteilte der Bundesfinanzhof (BFH). Dann kann er Schadensersatz von 1.200 Euro pro Jahr oder aber die Feststellung der Verspätung einklagen.
Im konkreten Urteilsfall ging es um einen Prüfling, der gegen seine nicht-bestandene Prüfung zum Steuerberater vorgehen wollte. Er reichte im Januar 2017 Klage ein beim zuständigen Finanzgericht. Im Februar 2019 erkundigte er sich nach dem Sachstand. Das Urteil wurde dann im Januar 2020 zugestellt. Der Kläger klagte ein weiteres Mal, diesmal auf Schadenersatz aufgrund "unangemessener Verfahrensdauer". Der BFH gab ihm Recht und sprach ihm eine Entschädigung von 900 Euro zu.
Fazit: Zieht sich ein Gerichtsverfahren ewig hin, dann prüfen Sie ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.
Urteil: BFH, X K 2/20