Schenkungsteuer bei vorweggenommenem Zugewinnausgleich
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ein Grundstück als Ausgleich vor der Ehe kann Schenkungsteuer auslösen. Eine spannende Unterscheidung zwischen „Pauschalabfindung“ und „Bedarfsabfindung“ beeinflusst die Steuerpflicht.
Der Bundesfinanzhof hat eine feine Differenzierung beim Zugewinnausgleich vorgenommen, die erhebliche steuerliche Folgen haben kann (Schenkungsteuer). Erhält ein Ehegatte bereits vor