Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1607
Abgeltungsteuer und BFH machen Strich durch die Rechnung

Schuldzinsen für Rente doch nicht steuerlich abziehbar

Der Bundesfinanzhof enttäuscht nicht nur einen Rentner schwer. Dieser hatte vor dem sächsischen Finanzgericht bereits obsiegt und gedacht, er könne die Schuldzinsen für einen Darlehensvertrag für die Einmalzahlung zur Rentenversicherung steuerlich abziehen. Falsch gedacht, meinte der BFH.

BFH macht Strich durch die Rechnung

Der Bundesfinanzhof hat den Schuldzinsenabzug für „Rentendarlehen" eingeschränkt. Es ging um ein vor dem Jahr 2005 abgeschlossenes Vertragspaket aus einem Darlehensvertrag, einer Rentenversicherung gegen fremdfinanzierte Einmalzahlung sowie einer Kapitallebensversicherung gegen fremdfinanzierte Einmalzahlung.
Das Anlagemodell ist durchaus gebräuchlich. Der Anleger erhält eine sofort beginnende Leibrente. Sie ist bei der Einkommensteuer unter sonstige Einkünfte zu versteuern. Die Kapitallebensversicherung führt bei ihrer Fälligkeit zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften. Sie soll zur Tilgung des Darlehens verwendet werden, das zur Finanzierung der Einmalbeiträge bei Abschluss des sog. Sicherheits-Kompaktrenten-Vertragspakets aufgenommen worden ist.
Die Finanzierungskosten für das Darlehen entfallen also anteilig auf die Kapitaleinkünfte (Lebensversicherung ) und anteilig auf die sonstigen Einkünfte (Rente). Dort können sie als Werbungskosten steuermindernd abgezogen werden. Bis 2008 lief alles wie geplant.
Das „Problem" entstand mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009. Denn ab dann hat der Gesetzgeber im Bereich der Kapitaleinkünfte den Werbungskostenabzug gesetzlich ausgeschlossen. Es wird nur noch ein pauschaler „Sparer-Pauschbetrag" in Höhe von 801 Euro abgezogen. Damit entfiel für den Kläger ab 2009 anteilig der auf die Kapitaleinkünfte entfallende Anteil der Schuldzinsen für das Finanzierungsdarlehen von Gesetzes wegen.
Der Mann argumentierte vor Gericht, er habe von Anfang an nur die Rente im Sinn gehabt. Die Lebensversicherung habe ja nur der Tilgung des Darlehens und damit der Finanzierung der Rente gedient. Die Schuldzinsen seien damit voll der Rente zuzuordnen. Sie müssten damit auch ab 2009 weiter voll, im Bereich der Renteneinkünfte, als Werbungskosten abziehbar sein. Das Finanzgericht (Sächsisches FG, Urteil v. 8.1.2015 – 2 K 712/14) hatte dem Kläger bereits die vollständige Zuordnung der Finanzierungskosten zu den sonstigen Einkünften zuerkannt.
Der BFH machte jetzt einen Strich durch die Rechnung. Er hob das Urteil der Vorinstanz auf. Die durch den Darlehensvertrag angefallenen Finanzierungskosten können nicht vollständig den sonstigen Einkünften zugeordnet werden. Sie müssen nach Einführung der Abgeltungsteuer hälftig auf Kapitaleinkünfte und Renteneinkünfte aufgeteilt werden.

Fazit

Nach dem BFH-Urteil ist kein vollständiger Steuerabzug der Schuldzinsen mehr möglich.

Urteil: BFH, VIII R 7/15

Meist gelesene Artikel
  • Der Münchhausen aus dem Sauerland oder: Die Lüge als Staatsräson

Friedrich Merz spielt mit der Demokratie

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Lüge und Wortbruch sind in der Politik allgegenwärtig – Niccolò Machiavelli (1469–1527) hatte sie einst zum Handwerkszeug des cleveren Machtpolitikers erklärt. Doch was unterscheidet die Dreistigkeit eines Donald Trump von der „Weisheit“ eines Friedrich Merz? FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber wirft seinen Blick auf die „Kunst der politischen Täuschung“ in Deutschland. Er offenbart unbequeme Wahrheiten und wirft die Frage auf: Welche Lügen akzeptieren Wähler noch – und welche nicht mehr?
  • Fuchs plus
  • Klimaneutralität im Grundgesetz: Ein Blick in die Zukunft

Klimaschutz-Kritiker können zu Verfassungsfeinden werden

Die grundgesetzliche Festschreibung des Ziels "Klimaneutralität bis zum Jahr 2025" wird Wohlstand in erheblichem Ausmaß vernichten. Es wird eine Gesetzesgrundlage geschaffen, mit der zahlreiche wirtschaftliche Entscheidungen massiv beeinflusst und gesteuert werden. Außerdem besteht das Risiko, dass die Festschreibung im Grundgesetz zu großen Eingriffen in persönliche Freiheiten führen wird. FUCHSBRIEFE wagen einen Blick in die Zukunft.
  • Fuchs plus
  • Alarm am Anleihemarkt

Friedrich Merz kurbelt die Inflation an

Die EZB hat gestern ihr Bekenntnis zur Staatsfinanzierung abgelegt. Statt Vorsicht walten zu lassen, unterstützt sie den von Deutschland und Europa eingeschlagenen expansiven fiskalischen Kurs durch die Verbilligung des Geldes. Das kann nur eine Folge haben: anziehende Geldentwertung. Die Anleihenrenditen schießen bereits nach oben.
Neueste Artikel
  • Monitoring bestätigt positiven Eindruck der Bank für Kirche und Caritas eG

Bank für Kirche und Caritas eG: Die Vertrauensampel leuchtet auf Grün

Illustriert mit ChatGPT
Die Vertrauenswürdigkeit von Private Banking-Anbietern spielt eine essenzielle Rolle für die Sicherung fairer und dauerhafter Geschäftsbeziehungen. Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz hat bei ihrem Monitoring der Bank für Kirche und Caritas eG, kurz BKC keine Hinweise auf unethisches Verhalten gefunden. Die dazugehörige Selbstauskunft basiert auf einem detaillierten Fragebogen. So hat die Bank auch in ihrer Selbstauskunft klare Strukturen dargelegt, vor allem im Umgang mit Beschwerden.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025: B. Metzler seel. Sohn & Co. in der Ausschreibung

Ehrlichkeit ist Trumpf

Erstellt mit ChatGPT und CANVA
Die Metzler-Gruppe möchte ein Bankhaus mit Eigensinn sein und plädiert im Private Banking für die Kunst der Einfachheit. Das zuvor genannte Geschäftsfeld des Instituts beinhaltet zum einen die Vermögensverwaltung und zum anderen die sogenannte Vermögenstreuhand. Als Mäzen und Förderer setzt sich Metzler überdies schon seit jeher für soziale und kulturelle Belange ein. Von diesen Erfahrungswerten profitieren auch Stiftungen. Aber passt das Metzler Private Banking zur Stiftung Denkmalpflege?
  • Fuchs plus
  • Bessere CO2-Bilanz mit HVO-Mischkraftstoff

Virtuell Bio-Diesel tanken

Viele Lkw könnten Bio-Diesel tanken und damit ihre CO2-Bilanz aufbessern. Allerdings gibt es noch nicht an vielen Zapfsäulen Bio-Diesel. Das will ein Unternehmen nun mit einem „Biofuel Swap“ ändern. FUCHSBRIEFE stellen das System vor.
Zum Seitenanfang