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Anlage-Regulierung in der Schweiz könnte EU zu pragmatisch sein

Schweizer Banken auf Kollisionskurs zur EU

In der Schweiz wird der Bankensektor ebenfalls reguliert. Was für die EU die 2018 in Kraft getretene Anlagerregulierungs-Richtlinie MiFID ist, wird Fidleg für die Schweiz. Der Rahmen lehnt sich zwar an die Vorgaben der EU an. Es gibt jeodhceinige Passagen, die deutlich mehr Freiheiten lassen.

Die Regulierung greift jetzt auch massiv in die Beziehungen Schweizer Banken zu ihren Kunden ein. Was für Europas Banken die Brüsseler Verordnung MiFID ist, das ist für Geldhäuser in der Schweiz das neue schweizerische Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg). Es soll die Beziehungen zwischen Banken und deren Kunden regeln und verbessern. Das Gesetz tritt zu Jahresbeginn 2020 in Kraft. Die Banken haben also nur noch wenig Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen.
Die heiße Phase der Implementierung hat längst begonnen. Während kleine Geldhäuser vielfach auf vorgefertigte IT-Lösungen setzen, sind die großen Institute bemüht, ihre eigene Datenverarbeitung und speziell die Software an die neuen Vorgaben anzupassen. Diese Investitionen könnten sich rechnen. Denn die Umsetzung von Fidleg, das sich an MIFID II anlehnt, soll sich in einem verbesserten Zugang zum EU-Markt auszahlen.
Doch derzeit ist noch fraglich, ob die neue schweizerische Gesetzgebung von der EU anerkannt wird. Die schweizerische Ausführung des EU-Gesetzes unterscheidet sich nämlich vom EU-Original in mehreren Punkten und lässt dabei vor allem den Finanzinstituten deutlich mehr Freiheiten. Damit aber wächst die Gefahr eines Kollisionskurses der Schweiz zur EU beträchtlich.

Die Schweizer Banken müssen ihre Kunden segmentieren


Die wichtigste Veränderung, die Fidleg für die Banken in der Schweiz mit sich bringt, betrifft die Segmentierung der Kunden. Das Gesetz verlangt, dass alle Kunden jeweils einer von drei Gruppen zugeordnet werden: Private, Professionelle und Institutionelle Kunden. Die Einteilung ist dem Kunden mitzuteilen. Fidleg erlaubt den Kunden allerdings Modifizierungen. So können sich Private, wenn sie über mehr als eine halbe Millionen Schweizerfranken angelegtes Vermögen verfügen, als professionelle Kunden einstufen lassen. Sie verlieren dabei allerdings Schutzrechte. Umgekehrt kann ein Professioneller sich als Privat-Kunde einstufen lassen, um so die eigenen Schutzansprüche zu verbessern. Die Umstufung muss von der Bank im Detail festgehalten werden.
Das Problem: Die geschilderte neue Fidleg-Regelung geht über die Segmentierung von MIFID II deutlich hinaus. So werden beispielsweise Pensionsfonds unter Fidleg besser geschützt als unter dem EU-Gesetz.

Welches Produkt ist für welchen Kunden geeignet?


Neben der Segmentierung spielt die „Eignung" eine wichtige Rolle. Das schweizerische Gesetz legt fest, dass, ehe ein Produkt einem Kunden angeboten werden kann, dieses darauf gecheckt werden muss, ob es für diesen Kunden wirklich geeignet ist. Dabei müssen der Kenntnisstand und die Erfahrung des Kunden berücksichtigt werden. Mangelt es an Kenntnis oder Erfahrung, darf diese Lücke vom Kundenbetreuer durch Beratung ausgeglichen werden. Gerade hier gibt es beträchtliche Abweichungen zur MIFID II - Regelung, die vieles an Checks für sämtliche Kunden und nicht nur für einzelne erfordert.

Fidleg lässt den Banken mehr Gestaltungsspielraum beim Preis


Ein wichtiger Unterschied ist auch die Preis-Struktur. Bei diesem delikaten Thema werden die einzelnen Kundschaftssegmente von Fidleg und MIFID II unterschiedlich behandelt. Fidleg ist großzügiger, verlangt aber eine genaue Aufklärung der Kunden und die Einholung von deren Zustimmung in schriftlicher Form.

Fazit

Insgesamt erscheint Fidleg pragmatischer und vor allem weniger strikt als MIFID II. Genau dies aber kann ein Ansatzpunkt für Kritik aus der EU an der schweizerischen Fidleg-Regelung werden. Schweizer Banken müssten dann weiterhin eigene Institute in der EU errichten. Oder sie dürfen etwa deutsche Kunden nicht in Deutschland anwerben.

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