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Grunderwerbsteuer-Sparmodell vor dem Aus

Share Deals kaum noch realisierbar

Mit Anteilskäufen ("Share Deals") konnten Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer sparen. Diese Praxis ist ab Juli zwar nicht verboten, aber doch erschwert. Die Immobilienbranche muss umdenken.

Die so genannten Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, sind zukünftig deutlich schwerer umsetzbar. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesverschärfung zugestimmt. Im Fokus stehen Steuergestaltungen, die zukünftig eingeschränkt sind. 

Insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen, bei denen nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert werden, um die Grundsteuer zu umgehen, greift die Neuregelung. Investoren kaufen nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die kleiner als 95% ist. Häufig werden zum Immobilienerwerb eigene Unternehmen gegründet. 

Vier Maßnahmen sollen Grenzen setzen

Diese Praxis begrenzt der Gesetzgeber zukünftig durch vier Maßnahmen:

  1. Die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen des Grundsteuergesetzes (GrStG) sinkt auf 90 Prozent. 
  2. Zudem führt die Gesetzergänzung einen neuen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften ein und verlängert die Haltefristen von fünf auf zehn Jahre. 
  3. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet. Und
  4. Die so genannte Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verlängert.

Fazit: Der Kauf von Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen unter Vermeidung der Grunderwerbssteuer (Share Details) ist ab Juli 2021 nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich.

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