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Rechte des Betriebsrates

Dossier Arbeitsrecht Teil 3

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Cover Dossier Arbeitsrecht Teil 3: Betriebsrat
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Betriebsräte sind das wichtigste innerbetriebliche Gremium für Arbeitnehmer. Seit den 1850er Jahren organisierten sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gemeinsamen Ausschüssen, seit 1920 sind Betriebsräte fest im deutschen Arbeitsrecht verankert. Eine Institution mit Tradition.

Viel zu oft allerdings, wird der Betriebsrat als Gegenspieler zur Arbeitgeberseite gesehen. Das muss nicht sein, denn aus einem guten und kooperativen Verhältnis können alle Beteiligten ihren Nutzen ziehen - weit über ein gutes Betriebsklima hinaus.

Damit das gelingt, braucht es Regeln. Die FUCHS-Redaktion hat sich dem Thema in zwanzig Fällen aus der Praxis genähert. Wir zeigen Ihnen konkrete Sachverhalte immer in Kombination mit der aktuellen Rechtsprechung. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann auch in Zukunft eine vertrauensvolle Partnerschaft bauen.

 

 

Ordern Sie hier das Dossier: "Arbeitsrecht Teil 3: Rechte des Betriebsrates"

 

Aus dem Inhalt:

  • Betriebsrat kann Personalleiter nicht boykottieren
  • Ohne Weiterbildung keine Entscheidung
  • Stellenausschreibung ist notwendig
  • Bei Einstellungen sorgfältig unterrichten
  • Bei Personalgespräch nicht automatisch dabei
  • Anspruch auf Arbeitnehmerdaten
  • Gehaltslisten kein offenes Buch
  • Schichtzulage für den Betriebsrat
  • Mitbestimmungsrecht bei der Bleibe-Prämie
  • Verlängerung des Arbeitsverhältnisses trotz Rente
  • Zugang zu digitalen Tools
  • Twitter-Account geht Betriebsrat was an
  • Beim Betriebsrat Kostenbewusstsein stärken
  • Kein Geld für Anwalt bei aussichtsloser Klage
  • Betriebsrat kann Desk Sharing nicht verhindern
  • Bei mobilem Arbeiten gilt die Mitbestimmung
  • Kein Maulkorb für Betriebsrats-Opposition
  • Betriebsratswahl: Öffentlichkeit muss sein
  • Wahlvorstand muss absolut neutral sein
  • Corona: Betriebsversammlung weiter erlaubt
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