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Eine kleine Checkliste für Unternehmer

So schützen Sie Ihre Betriebsgeheimnisse

Seit Kurzem können Unternehmer klagen, wenn Ihre Geschäftsgeheimnisse verraten werden. Das neue Schwert muss aber geschärft werden. FUCHSBRIEFE sagen Unternehmern, was Sie dazu an Hausaufgaben zu erledigen haben..

Unternehmen | Betriebsgeheimnis

Schutzplan entwickeln und umsetzen

(Mittelständische) Unternehmer sollten sich schnellstmöglich um den gerichtsfesten Schutz ihrer Betriebsgeheimnisse kümmern. Immerhin liegt der Schaden p.a. laut Digitalverband Bitkom bei 50 Mrd. Euro p.a. Eher sind es mehr; denn die Dunkelziffer ist vermutlich hoch. Das entsprechende Umsetzungsgesetz einer europäischen Richtlinie ging im März durch den Bundestag (als letzter zustimmungspflichtiger Instanz).
Zunächst die wichtigsten Fakten:
Der Geheimnisschutz ist als „Stammrecht" verankert – damit hat er rechtlich einen hohen Stellenwert.
Es gibt europaweit einheitliche Standards.
Unternehmern bietet sich auf diese Weise eine echte Alternative zum Patent.

Als erstes die Hausaufgaben machen

Unternehmer bekommen so eine schlagkräftige „Waffe" an die Hand...wenn sie ihre Hausaufgaben machen. Das bedeutet:
Es muss klar definiert sein, was als Geschäftsgeheimnis gilt. Inhaltlich darf es weder insgesamt noch in Einzelheiten Fachkreisen bekannt sein.
Es muss für Ihr Unternehmen einen wirtschaftlichen Wert haben (definieren).
Es muss ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung bestehen.
Sie brauchen einen lückenlose Dokumentation: Wer hat bspw. die Zugangsrechte zu der spezifischen Information?
Mitarbeiter müssen nachweislich entsprechend geschult werden.
Bauen Sie Geheimhaltungsklauseln in die Arbeitsverträge ein.
Bauen Sie Vertraulichkeitsklauseln in Verträge mit Geschäftspartnern ein.
Schließen Sie Reverse Engineering (Nachkonstruktion, besonders beliebt bei chinesischen Firmen) vertraglich aus.
Sorgen Sie generell für einen engmaschigen Schutz von Geschäftsgeheimnissen (auch durch technische Schranken) – sonst ist eine Klage leicht anfechtbar.

Erhebliche Sanktionsmöglichkeiten

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, ist das Schwert scharf. Sie können einen Verletzer auf Unterlassung verklagen, Schadensersatz verlangen, Auskunft einfordern sowie die Herausgabe, Vernichtung und den Rückruf von Produkten, die auf Basis eines Ihrer Geschäftsgeheimnisse im Markt sind, erreichen. Richten Sie sich auf jeden Fall auf eine Zunahme an Klagen ein. 100 Fälle zusätzlich allein in Deutschland dürften es im ersten Jahr bereits werden. Zuständig sind die Landgerichte.

Fazit

Es gilt das Motto, je wichtiger das „Geheimnis" für Ihr Unternehmen ist, desto schärfer müssen die Sicherheitsvorkehrungen sein.

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