Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1063
BFH bestraft unaufmerksame Unternehmerin

Sonderausgaben müssen in die Bücher

Wenn es hektisch wird, handelt man schon mal schnell und unbedacht. Und bezahlt bspw. betriebliche Ausgaben vom Privatkonto. Das aber kann steuerlich ins Auge gehen. Wenn man danach eine bestimmte Handlung vergisst, geht man nämlich steuerlich leer aus.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Sonderbetriebsausgaben von einem privaten Konto bezahlen. Dann müssen Sie dringend dafür Sorge tragen, dass diese Ausgaben in der Buchführung bzw. den Steuererklärungen für die Personengesellschaft berücksichtigt werden. Gemeint sind persönliche Aufwendungen des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft oder eines Mitunternehmers, die wirtschaftlich durch die Beteiligung bedingt sind (etwa Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung des Anteilserwerbs; Abschreibung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens).

Zwar mindern solche Ausgaben grundsätzlich die unternehmerischen Einkünfte des Gesellschafters. Sie müssen daher bei der Gewinnfeststellung für die Personengesellschaft berücksichtigt werden.

Sonderabschreibung kann in Folgejahr nicht nachgeholt werden

Aber eben nur, wenn sie in der betrieblichen Buchführung auftauchen. Vergisst der Gesellschafter, dafür Sorge zu tragen, wird's eng. Wird dann ein Gewinnfeststellungsbescheid der Personengesellschaft mit Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist bestandskräftig, sind die Änderungsmöglichkeiten begrenzt. Der Bescheid kann dann nur noch geändert werden, soweit das die steuerlichen Korrekturvorschriften in der Abgabenordnung zulassen.
Eine Nachholung der unterbliebenen Gewinnauswirkung in einem Folgejahr ist nicht möglich. Sie ist nach den Grundsätzen der Bilanzberichtigung gar nicht erlaubt. Im Urteilsfall waren Ehegatten Gesellschafter einer KG. Im Rahmen der anstehenden Scheidung gab es auch Streit bezüglich der KG. Die Frau beantragte eine Rechtsanwaltssozietät, zahlte das Beratungshonorar im Jahr 2008 aus privaten Mitteln und sorgte nicht dafür, dass diese Sonderbetriebsausgaben bei der KG gewinnmindernd erfasst worden wären. Keine der Korrekturvorschriften der Abgabenordnung ermöglichte eine Änderung des bestandskräftig gewordenen Gewinnfeststellungsbescheids für 2008. Die Gewinnauswirkung kann auch nicht im Jahr 2009 nachgeholt werden, so der BFH.

Fazit

Es handelt sich manchmal, wie im Urteilsfall, um Ausgaben, die nur ein Gesellschafter schuldet und die nur in seinem Interesse getätigt werden. Dann kann die Zahlung vom Privatkonto notwendig sein. Dann heißt es aber gut aufzupassen.
Urteil: BFH IV R 19/16

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Vielen E-Auto-Startups läuft die Zeit davon

Konsolidierung am Markt für E-Autos

Ein Auto wird an einer Ladestation mit Strom versorgt© Blue Planet Studio / stock.adobe.com
Im E-Auto-Markt beginnt weltweit die Auslese. Nur wenige Anbieter werden den Prozess sicher überleben. Viele der in den vergangenen Jahren hoch gelobten neuen Anbieter sind dagegen dem Untergang geweiht.
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Depot vom 18.04.2024

Erst Gold versilbert, jetzt Füße stillhalten

© KanawatTH / Getty Images / iStock
Die Börse ist nach dem "Zins-Schluckauf" weiter im Korrektur-Modus. Wir haben in dieser Woche bei Gold und Silber neu justiert. Außerdem sammeln wir Dividenden ein.
  • Fuchs plus
  • Alcoa will Alumina übernehmen

Alcoa-Aktie bekommt Übernahme-Schwung

Industriemetalle © phonlamaiphoto / stock.adobe.com
Alcoa ist ein Rohstoff-Unternehmen, das ganz groß im Alu-Geschäft ist. Allerdings läuft das Geschäft seit Jahren nur seitwärts. Jetzt will Alcoa das Unternehmen Alumina übernehmen. Das dürfte neuen Schwung geben, den auch Aktionäre nutzen können.
Zum Seitenanfang