Sonderopfer ist gebührenfrei
Ein kleiner Trost für Steuerzahler, die dem Staat Sonderopfer bringen müssen. Sie müssen wenigstens keine Gerichtskosten tragen. Sonderopfer fallen immer dann an, wenn der Steuerzahler wegen einer verfassungswidrigen Regelung in Steuergesetzen eigentlich Recht hat. Doch das Gesetz wird nach der Vorgabe des BVerfG erst für die Zukunft nachgebessert (z.B. wegen der fiskalischen Auswirkungen). Die Gerichts- und sonstigen Verfahrenskosten sowie die Anwaltskosten übernimmt in solchen Fällen der Staat.
Urteil:
BFH, Beschluss VII R 9/19, VII R 4/09