Spüle und Herd zählen nicht, Parkplatz schon
Ein "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" erhöht den Wohnwert auch dann, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.
Urteil: LB Berlin vom 14.1.2019, Az.: 64 S 92/18
Spüle und Herd: erhöhen den Wohnwert nicht
Wurden dem Wohnungsmieter Spüle und Herd verkauft, bleiben diese Kücheneinrichtungen bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht. Denn im Eigentum des Mieters befindliche Gegenstände sind für die Ermittlung der Miethöhe irrelevant.
Urteil: Amtsgericht Berlin-Lichtenberg vom 6.2.2019, Az.: 15 C 270/18