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Was ist von CDU und SPD in steuerlicher Hinsicht zu erwarten?

Steuer-Schnittmengen von Union und SPD

Die Union und SPD verhandeln über ihre Koalition. Dabei wird es wesentlich auch um Steuer- und Finanzfragen gehen. Etliche davon werden Unternehmer und Vermögende betreffen. FUCHSBRIEFE weisen auf die großen "Baustellen" hin.

CDU und SPD haben ihre Koalitionsverhandlungen begonnen - und viele Vermögende fragen sich, was auf sie zukommt. Denn das am 8. März 2025 veröffentlichte Sondierungspapier von CDU und SPD enthält lediglich Hinweise auf die bevorstehenden Steuerreformen. 

Die Zielrichtung ist klar: Beiden Parteien haben sich in steuerlicher Hinsicht im Grundsatz darauf verständigt, die breite Mittelschicht durch eine Einkommensteuerreform zu entlasten und die Pendlerpauschale zu erhöhen. Sie möchten außerdem spürbare Anreize für unternehmerische Investitionen in Deutschland setzen. Die beiden Parteien möchten in der kommenden Legislaturperiode in eine Unternehmenssteuerreform einsteigen.

Worüber verhandeln Union und SPD?

Diese Allgemeinplätze enthalten keine weiteren Anhaltspunkte. Auch sonst enthält das Sondierungspapier keine weiteren signifikanten Hinweise auf Steuerreformen, die für Unternehmer und Vermögende relevant sein könnten. Ein Blick auf die Programme und Positionen der Parteien zeigt aber einige Schnittmengen und auch signifikante Unterschiede. In vielen Punkten ist der Ausgang der Verhandlungen ungewiss. Relevante Punkte für Unternehmer und Vermögende sind: 

Legen Sie einen besonderen Fokus auf die mögliche Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist bei vermieteten Immobilien. Bei der früheren Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf – nun aktuell geltende – zehn Jahre hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien dann verfassungswidrig ist, wenn auch die Wertzuwächse besteuert werden, die noch vor der Verkündung der Änderung steuerfrei hätten realisiert werden können. Mit anderen Worten: steuerfrei erzielte Wertzuwächse müssen auch künftig steuerfrei bleiben.

Abgeltungsteuer

Die geforderte Abschaffung der Abgeltungsteuer hätte nicht nur Auswirkungen auf Kapitalerträge, sondern auch auf die Besteuerung von allen Kapitalgesellschaften. In diesem Fall wären alle Strukturen (auch vermögensverwaltende GmbHs) kritisch zu hinterfragen.

Politisch brisant ist die von der SPD angestrebte Wiedereinführung der Vermögensteuer. In der Vergangenheit gab es zwei Formen: laufende, jährliche Abgeltungsteuer und eine einmalige Vermögensabgabe (bezogen auf einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag). Bisher wurden diese Pläne abgewehrt, nicht zuletzt unter Verweis auf den enormen Verwaltungsaufwand.

Erbschaftsteuer

Schließlich sind auch im Erbschaftsteuerrecht diverse Änderungen zu erwarten. Zum einen wird im Jahr 2025 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum aktuellen Erbschaftsteuergesetz erwartet. Überwiegend wird vermutet, dass das aktuelle Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt wird. Daraus wird sich zwangsläufig ein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber ergeben. Es dürfte sicher sein, dass die Freibeträge angehoben werden, weil dies sowohl von der CDU als auch von der SPD verlangt wird. 

Besonders kritisch sind weitere Entwicklungen im Zusammenhang mit der Begünstigung für Familienunternehmen und für Familienstiftungen zu beobachten. Die SPD setzt sich für eine Mindestbesteuerung ein, während aktuell eine Übertragung ggf. schenkungsteuerfrei möglich ist.

Fazit: Fazit: Streitige Punkte wurden in die Koalitionsgespräche verlagert und dürfen nun geklärt werden. Für jeden Bereich wird wieder eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Details herausarbeiten soll. Friedrich Merz hat als Ziel ausgerufen, die Koalitionsgespräche bis Ostern zu beenden. Der Ausgang konkrete Ausgang bleibt abzuwarten, danach dürfte für Unternehmer und Vermögende Handlungsbedarf entstehen.

Autor: Pawel Blusz ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei PONTES Tax & Law. Er ist im Bereich der vermögenden Privatpersonen, Nachfolgeplanung und Familienunternehmen in Frankfurt am Main tätig. Kontakt: Sie erreichen ihn unter www.pontes-partner.de oder per Email: p.blusz@pontes-partner.de

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