Steuerfalle Steuerstundungsmodell
Wer auf steuerliche Vorteile durch ein Steuerstundungsmodell hofft, könnte enttäuscht werden. Eine Regelung von 2005 schränkt die Verlustverrechnung insbesondere bei geschlossenen Fonds in Form von Personengesellschaften ein. Selbst bei wirtschaftlich sinnvollen Investitionen dürfen Verluste nur mit zukünftigen Gewinnen derselben Anlage verrechnet werden.
Wer sich an einem sogenannten Steuerstundungsmodell beteiligt und dabei auf steuerliche Verlustverrechnung hofft, kann am Ende leer ausgehen. Der Grund liegt in einer gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2005 (§ 15b Einkommensteuergesetz), mit der der Gesetzgeber gezielt Steuerspa...