Steuerforderungen an Ferienhausbesitzer auf Mallorca
Langjährige Ferienhaus-Besitzer in Spanien bekommen in diesen Monaten gehäuft unangemeldeten Besuch von der Steuerbehörde. Insbesondere, wenn sie regelmäßig ihr Domizil auf dem spanischen Festland oder den Ferieninseln aufsuchen. Ihnen wird unterstellt, unangemeldet in Spanien zu leben. Damit wären sie einkommensteuerpflichtig.
Das Problem: Die rechtliche Basis der Steuerforderungen ist Ausländern völlig unverständlich. Ebenso die Berechnung und die Höhe der Steuerforderung. Diese steigt sogar, falls die erste Forderung bezahlt wird.
Genaue Kenntnisse der Einkommensverhältnisse
Nur ein Fachanwalt kann in der Regel helfen. Er wird zunächst versuchen, eine Fristverlängerung zu bewirken. Diese wird von Finanzverwaltung nach unserer Kenntnis auch rasch gewährt. Danach beginnt die Auseinandersetzung mit der spanischen Steuerbehörde. Sie müssen nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland steuerpflichtig sind und Steuern bezahlen. Ein langwieriger, aktenreicher Vorgang.
Richten Sie sich darauf ein, dass die Agencia Tributaria Ihre finanziellen Verhältnisse in Deutschland gut kennt. Der seit wenigen Jahren in Gang befindliche automatische Informationsaustausch der Steuerbehörden lässt grüßen. Die Behörde weiß in der Regel, woher der Ausländer welche Einkünfte bezieht und auf welches Bankkonto sie überwiesen werden. Bekannt sind regelmäßige Einkünfte wie etwa Gehälter, Rente oder Mieteinnahmen. Auch über einen in Deutschland eingetretenen Erbfall weiß die Behörde Bescheid – und erhebt darauf oftmals Steuerforderungen. Für jede Einkommensart verlangt sie Belege der Versteuerung im Heimatland des Betroffenen. Neben Steuerakten werden Bankkontoauszüge benötigt. Das Problem: Gewöhnlich sind die alten Akten am Heimat Wohnort.
Fazit: Machen Sie sich als möglicher Betroffener Gedanken, wo Sie die Unterlagen verstaut haben. Suchen Sie frühzeitig nach einem spezialisierten Anwalt, den Sie ggf. konsultieren.