Steuerlast auch bei verdeckter Gewinnausschüttung
Steuerfalle bei verdeckten Gewinnausschüttungen vermeiden: Das BFH stellt klar, dass die Körperschaftssteuer nicht gemindert wird, wenn eigene Geschäftsanteile unentgeltlich an Gesellschafter übertragen werden.
Wenn eine GmbH eigene Geschäftsanteile besitzt und diese kostenlos an ihren einzigen Gesellschafter (den Alleingesellschafter) überträgt, handelt es sich laut Bundesfinanzhof (BFH, VIII B 33/24) um eine verdeckte Gew...