Steuerlicher Spendenabzug: Gemeinsam veranlagte Ehegatten sind besser dran
Spendenabzug: bei Auflage immer
Schenkt bei zusammenveranlagten Ehegatten der Mann seiner Frau (und umgekehrt) einen Teil des Geldes unter der Auflage an gemeinnützige Organisationen zu spenden, so steht der Ehefrau der steuerliche Spendenabzug zu.
Urteil: BFH, X R 6/17