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Vater geht für den Sohn ins Risiko

Steuern auf Zinsen bei Privatdarlehen

Symbolbild Familienunternehmen. © [M] Yuri Arcurs / Fotolia
Ein Fall, der häufig vorkommen kann: Ein Vater gibt seinem Sohn einen Kredit. Zwar geht der Vater für seinen Sohn ins Risiko und verzichtet auf reale Gewinne, dennoch will die Finanzverwaltung Steuern kassieren. Der Fall landet vor dem Finanzgericht Münster.
Bei privaten Darlehensverträgen ohne Gewinnabsicht geht das Finanzamt unter Umständen leer aus. Für gewöhnlich ist es so: Wer jemandem ein Darlehen gibt, erhält dafür Zinsen, die als Einkünfte versteuert werden müssen (Abgeltungssteuer). Damit ist aber auch klar, dass der Darlehensgeber eine Gewinnabsicht verfolgt.

Im verhandelten Fall gab ein Vater seinem Sohn einen Kredit und verdiente daran nichts. Das Unternehmen des Sohnes hatte Schwierigkeiten, also gab ihm der Vater ein Darlehen über 100.000 Euro zu einem jährlichen Zins von 2,5%. Der Vater selbst nimmt dafür ein Darlehen bei der Bank auf - stellvertretend für den nicht-kreditwürdigen Sohn - in gleicher Höhe zu ebenfalls 2,5% p.a. Die GmbH des Sohnes zahlte die Zins- und Tilgungsraten unmittelbar an die Bank.

Kredit hält Fremdvergleich nicht stand und ist unwirtschaftlich

Dennoch verlangte das Finanzamt Abgeltungssteuer auf die Zinserträge vom Vater. Das Finanzgericht Münster widersprach. Nicht nur, dass der Kredit einem Fremdvergleich nicht standhalten würde. Auch die Wirtschaftlichkeit diese Konstruktion konnte für den Vater von vornherein ausgeschlossen werden.

Fazit: Kann bei einem Verwandten-Darlehen die Wirtschaftlichkeit ausgeschlossen werden, kann das Finanzamt vom Darlehensgeber keine Abgeltungssteuer einziehen, weil kein Gewinn mit dem Kredit erzielt wurde.

Urteil: FG Münster Az. 7 K 1646/20 E

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