Steuern: Nachträglich Denkmalschutz
Immobilienbesitzer können Bescheinigungen der Denkmalbehörde auch nach einem Steuerbescheid einreichen und damit steuerlich Denkmalkosten geltend machen. Selbst eine bestandskräftige Einkommensteuer kann dann noch geändert werden, entschied das Finanzgericht Köln (Urteil vom 26.04.2018, Az. 6 K 726/16). Beachten Sie: Ob der BFH angerufen wird, ist noch offen. Möglich wäre es.