Steuerpflicht bei Schuldenübernahme
Bei der Übertragung von Immobilien innerhalb von 10 Jahren können Steuern fällig werden, selbst wenn das Objekt unter dem ursprünglichen Kaufpreis verkauft wird. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Übernahme von Schulden durch den neuen Besitzer als entgeltliche Veräußerung gilt.
Wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren auf einen anderen übertragen wird und der neue Besitzer Schulden übernimmt, gilt das als Teilverkauf. Der ursprüngliche Besitzer muss auf den Gewinn Steuern zahlen, auch wenn die immobilienkaufende Person weniger Ge...