Störenfried verliert Eigentumswohnung
Wenn ein Eigentümer massiv den Hausfrieden stört, kann die Gemeinschaft gerichtlich den Verkauf der Wohnung beantragen. Anlass des BGH-Urteils: In einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gab es Streit. Einer der Wohnungsbesitzer beschimpfte die anderen Mitbewohner massiv und das öfters. Beleidigungen fanden sich an den Wänden im Treppenhaus, auf Türen und Briefkästen. Es kam sogar zu Körperverletzungen, weil der Störenfried eine seiner Mitbewohnerinnen die Treppe hinunterwarf.