Streitfall: Abschlagszahlung auf Kostenvoranschlag
Die Arbeiten von Handwerkern sind im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abzugsfähig. Das Finanzgericht Düsseldorf musste entscheiden, ob auch eine Abschlagszahlung schon für die steuerliche Anerkennung ausreicht.
Wer Handwerkerleistungen steuerlich absetzen will, muss dafür in jedem Fall eine Rechnung und einen Überweisungsbeleg parat haben. Eine freiwillige Abschlagszahlung