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  • Juristische Unklarheiten bei der Arbeitnehmerüberlassung

Offene Fragen bei Leiharbeitern

Das seit dem 1. April 2017 geltende neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lässt einige Fragen für Unternehmen offen. Unabhängig davon müssen Sie Ihre Leiharbeiter und deren Arbeitszeiten penibel erfassen – sonst drohen Bußgelder.
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