Offene Fragen bei Leiharbeitern
Das seit dem 1. April 2017 geltende neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lässt einige Fragen für Unternehmen offen. Unabhängig davon müssen Sie Ihre Leiharbeiter und deren Arbeitszeiten penibel erfassen – sonst drohen Bußgelder.