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Abgabefrist
  • FUCHS-Briefe
  • Fristen sind einzuhalten

Verspätete Abgabe kennt Bedingungen

Payment Plan
© burdun / stock.adobe.com
Die Pandemie bedeutete für uns alle Stress - auch für Steuerberater. Ein Finanzamt versprach auf seiner Website, wegen der gegebenen Besonderheiten besondere Rücksicht zu nehmen. Gilt das auch für zu spät eingereichte Steuererklärungen?
  • FUCHS-Briefe
  • Gerichte zweifeln Zustellfiktion an

Zustellung nach drei Tagen entspricht nicht mehr der Realität

Ford E-Transit Box Van
Ford E-Transit Box Van. © Deutsche Post AG 2023
Drei Tage nach Absendung vom Amt gilt ein Brief als zugestellt. Die Fristen beginnen zu laufen. Dass Briefe nach drei Tagen den Empfänger erreichen, ist in vielen Gegenden aber längst vorbei. Die Justiz nimmt das zum Anlass, die Zustellungsfiktion anzugreifen. Das ist gut für alle, die mit Fristablauf kämpfen müssen.
  • FUCHS-Briefe
  • Vorsicht bei eigener Fristberechnung

Abgabe auf den letzten Drücker ist riskant

Black retro alarm clock on yellow background
Black retro alarm clock on yellow background © olgaarkhipenko / stock.adobe.com
Bei Fristen, etwa bevor ein Widerspruch eingelegt wird, gilt es haargenau aufzupassen. Grundsätzlich darf jeder Fristen bis auf die letzte Minute ausschöpfen. Riskant ist das aber dann, wenn schon der Beginn der Frist unklar ist. Bei Zustellungen per Post ist das regelmäßig der Fall, wie ein aktuelles Urteil illustriert.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerliche Zuordnung von Vermögen

Sie können jetzt ohne Fristen entscheiden

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Mit der Mitteilung an das Finanzamt, ob Gegenstände dem Privat- oder dem Betriebsvermögen angehören, können Sie sich jetzt getrost Zeit lassen. Zumindest dann, wenn innerhalb der Frist bereits eindeutige Hinweise vorliegen, die zeigen welchem Vermögen der Gegenstand angehört. Der Vorsteuerabzug bleibt dann erhalten, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
  • FUCHS-Briefe
  • Finanzamt muss nach Frist nicht mehr bearbeiten

Steuererklärung in den richtigen Postkasten werfen

Monatelang haben Sie es hinausgezögert. Dann haben Sie stundenlang am Schreibtisch gesessen und eine freiwillige Steuererklärung erstellt. In der berechtigten Hoffnung, dass sich der Einsatz finanziell lohnt. Auf den letzten Drücker werfen Sie den Antrag beim Finanzamt ein. Sind Sie sicher, dass es der richtige Briefschlitz war?
  • FUCHS-Briefe
  • Einkommenssteuer 2017

Steuern: Es gelten noch die alten Fristen

Für den Einkommensteuererklärung von 2017 gelten noch die alten Fristen, erst für die diesjährige Steuererklärung gelten die neuen Fristen.
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