Banken benötigen aktive Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen
Bankkunden müssen der Änderung von AGBs aktiv zustimmen. Doch was gilt eigentlich, wenn Banken die Geschäftsbedingungen ändern, Kunden nicht aktiv zustimmen, aber das Konto unverändert weiter nutzen? Diese Frage hat jetzt das Landgericht (LG) Hannover geklärt.