Betriebskosten sind klar definiert
Welche Betriebskosten Vermieter umlegen können, ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Für die Wohnraummiete ist die dortige 17 Positionen umfassende Aufzählung abschließend. Das Amtsgericht (AG) Hamburg musste jetzt aber klären, ob eine Position ‚Hausstrom‘ auch darunter fällt.