Teilzeit-Kombinationen unzulässig
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass Brückenteilzeit und reguläre Teilzeit nicht kombiniert werden dürfen. Es versperrt Arbeitnehmern damit den Weg, Teilzeit-Modelle beliebig zu kombinieren und zu verlängern. Das ist für Arbeitgeber ein wichtiges und positives Urteil.