Arbeitsmittel: Wer zahlt Fahrrad und Smartphone?
Statt den betagten Büro-PC zu nutzen, arbeiten viele Berufstätige lieber mit eigenen Geräten. Die Formel „BYOD“ steht für „Bring Your Own Device“ oder „Bring dein eigenes Arbeitsgerät mit“, hat allerdings rechtliche Grenzen, wie jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen zeigt.